Die Statuten des Fachvereins:
§1 Name und Sitz
Unter dem Namen «Fachverein Soziologie» (FV) besteht ein Verein im Sinn von §60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.
§2 Zweck
 Der Verein befasst sich mit Problemen des Soziologiestudiums und vertritt die  Interessen der Studierenden am Soziologischen Institut der Universität Zürich,  insbesondere durch: 
 Wahrung und Durchsetzung der studentischen Interessen gegenüber Behörden und anderen  Interessenvertretern 
 ein Angebot studentischer Dienstleistungen 
 Förderung studentischer Aktivitäten und gemeinsamer Kontakte 
 
 §3 Mitgliedschaft
 Mitglieder des Vereins sind alle immatrikulierten Studierenden, die Soziologie  im Haupt- oder Nebenfach studieren.
 
 §4 Organe
 Organe des Vereins sind: 
 
 Vollversammlung (VV)
 Vorstand 
 
 Für die Beschlüsse dieser Organe gilt, wenn die Statuten nichts anderes bestimmen,  das einfache Mehr der Stimmenden. 
 
 §5 Die Vollversammlung
 Die VV ist das oberste Organ des Vereins. Sie legt die Grundzüge der Vereinstätigkeit  fest. Sie wählt die übrigen Organe und nimmt deren Rechenschaftsberichte ab. Sie  tagt mindestens einmal pro Semester. Die VV wird einberufen durch den Vorstand  oder auf Begehren von 10% oder mindestens fünfzehn der Mitglieder. Anträge und  Traktanden können schriftlich an den Vorstand eingereicht oder direkt an der VV  eingebracht werden. Anträge zur Änderung der Statuten oder zur Auflösung des Vereins  sind mindestens sieben Tage vor der VV schriftlich an den Vorstand einzureichen.  
 
 Ort und Zeit der VV werden an den Anschlagsbrettern des Soziologischen Instituts  veröffentlicht. 
 
 §6 Vorstand
 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder  werden jeweils in der ersten VV des Wintersemesters gewählt und bestätigt. Er  konstituiert sich selbst. Er leitet und koordiniert die Tätigkeiten des Vereins  im Rahmen der Statuten und Beschlüsse der VV. Die Vorstandssitzungen sind für  Mitglieder des Vereins öffentlich.  
 
 §7 Arbeitsgruppen und Kommissionen
 Zur Erarbeitung konkreter Projekte können Arbeitsgruppen und Kommissionen eingesetzt  werden, die ihre Ergebnisse dem Vorstand oder der VV unterbreiten. 
 
 §8 Vermögen, Zweckbindung, Haftung
 Der Verein beschafft sich die finanziellen Mittel aus den fakultativen Beiträgen  seiner Mitglieder, aus Beiträgen von Tutoraten, aus allfälligen Spenden, sowie  anderen Zuwendungen und Einkünften. Bei der Finanzierung von studentischen Aktivitäten  haben soziologische Veranstaltungen (Vorträge, Lehraufträge, Seminarien etc.)  den Vorrang. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.  
 
 §9 Statutenänderung, Auflösung
 Die VV beschliesst mit Zweidrittelsmehr der abgegebenen Stimmen über Statutenänderungen  und über die Auflösung des Vereins. Bei Auflösung geht ein allfälliges  Vermögen an den Solidaritätsfonds für ausländische Studierende.
 
 Die obenstehenden Statuten wurden von der VV vom 18.05.2006 genehmigt.
