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statuten

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Die Statuten des Fachvereins:

§1 Name und Sitz
Unter dem Namen «Fachverein Soziologie» (FV) besteht ein Verein im Sinn von §60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

§2 Zweck
Der Verein befasst sich mit Problemen des Soziologiestudiums und vertritt die Interessen der Studierenden am Soziologischen Institut der Universität Zürich, insbesondere durch:
Wahrung und Durchsetzung der studentischen Interessen gegenüber Behörden und anderen Interessenvertretern
ein Angebot studentischer Dienstleistungen
Förderung studentischer Aktivitäten und gemeinsamer Kontakte

§3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sind alle immatrikulierten Studierenden, die Soziologie im Haupt- oder Nebenfach studieren.

§4 Organe
Organe des Vereins sind:

Vollversammlung (VV)
Vorstand

Für die Beschlüsse dieser Organe gilt, wenn die Statuten nichts anderes bestimmen, das einfache Mehr der Stimmenden.

§5 Die Vollversammlung
Die VV ist das oberste Organ des Vereins. Sie legt die Grundzüge der Vereinstätigkeit fest. Sie wählt die übrigen Organe und nimmt deren Rechenschaftsberichte ab. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die VV wird einberufen durch den Vorstand oder auf Begehren von 10% oder mindestens fünfzehn der Mitglieder. Anträge und Traktanden können schriftlich an den Vorstand eingereicht oder direkt an der VV eingebracht werden. Anträge zur Änderung der Statuten oder zur Auflösung des Vereins sind mindestens sieben Tage vor der VV schriftlich an den Vorstand einzureichen.

Ort und Zeit der VV werden an den Anschlagsbrettern des Soziologischen Instituts veröffentlicht.

§6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils in der ersten VV des Wintersemesters gewählt und bestätigt. Er konstituiert sich selbst. Er leitet und koordiniert die Tätigkeiten des Vereins im Rahmen der Statuten und Beschlüsse der VV. Die Vorstandssitzungen sind für Mitglieder des Vereins öffentlich.

§7 Arbeitsgruppen und Kommissionen
Zur Erarbeitung konkreter Projekte können Arbeitsgruppen und Kommissionen eingesetzt werden, die ihre Ergebnisse dem Vorstand oder der VV unterbreiten.

§8 Vermögen, Zweckbindung, Haftung
Der Verein beschafft sich die finanziellen Mittel aus den fakultativen Beiträgen seiner Mitglieder, aus Beiträgen von Tutoraten, aus allfälligen Spenden, sowie anderen Zuwendungen und Einkünften. Bei der Finanzierung von studentischen Aktivitäten haben soziologische Veranstaltungen (Vorträge, Lehraufträge, Seminarien etc.) den Vorrang. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

§9 Statutenänderung, Auflösung
Die VV beschliesst mit Zweidrittelsmehr der abgegebenen Stimmen über Statutenänderungen und über die Auflösung des Vereins. Bei Auflösung geht ein allfälliges Vermögen an den Solidaritätsfonds für ausländische Studierende.

Die obenstehenden Statuten wurden von der VV vom 18.05.2006 genehmigt.

Aktualisiert ( Montag, 25. Januar 2010 um 09:38 )  

«Deshalb ist er [der Arme] im sozialen Sinn erst arm, wenn er unterstützt wird. (…) Soziologisch angesehen ist nicht die Armut zuerst gegeben und daraufhin erfolgt Unterstützung (…), sondern derjenige, der Unterstützung geniesst (…), dieser heisst der Arme»

Simmel, Georg (1992 [1908]): Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 551.